Betriebliche Direktversicherung zum Vergleichsrechner |
Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung stellt eine der vielen möglichen Varianten der Altersvorsorge dar. Im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich bei dieser Art von Direktversicherung meistens um eine staatlich geförderte Rentenversicherung, seltener um eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurde. In den Nutzen einer derartigen Versicherung können daher nur solche Personen gelangen, die in einem Dienstverhältnis stehen. Bei Arbeitslosigkeit oder einer Inanspruchnahme der Elternzeit kann die Direktversicherung auf freiwilliger Basis fortgeführt werden, indem der ehemalige Arbeitnehmer die Beiträge entweder in Eigenregie weiterbezahlt oder die Beitragszahlung für einen gewissen Zeitraum einstellt. In der Regel wird die Direktversicherung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Auch ist es möglich, dass der neue Arbeitgeber bei einem etwaigen Betriebswechsel des Arbeitnehmers die bestehende Versicherung übernimmt.
Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung werden die zu entrichtenden Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an das jeweilige Versicherungsunternehmen abgeführt. Es fallen dabei kaum oder keinerlei Steuern und Sozialabgaben an. Das Versicherungsunternehmen ist frei wählbar. Es kommen hierfür alle in Deutschland ansässigen und zugelassenen Versicherungsträger in Betracht, die eine solche Art der Direktversicherung anbieten.
Die im Laufe des Erwerbslebens angesammelten Gelder erhält der versicherte Arbeitnehmer bei Renteneintritt, fühestens ab dem 60. Lebensjahr, entweder ratenweise als Rente oder das ganze Kapital auf einmal ausbezahlt. Die Art der Auszahlung kann der Versicherungsnehmer zumeist frei wählen. Mitunter ist auch eine Kombination der beiden Varianten möglich.
Neben der Minderung der Sozialabgaben besteht für den Versicherten die Möglichkeit, mittels der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Steuern zu sparen. So kann beispielsweise mit der Senkung des Spitzensteuersatzes gerechnet werden. Allerdings müssen die sich aus der Versicherung ergebenden Zahlungen im Rentenalter versteuert werden. Auch bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge spielen die Einnahmen aus der Direktversicherung dann eine tragende Rolle.