Betriebliche Direktversicherung zum Vergleichsrechner |
Die im Sinne des deutschen Steuerrechts der betrieblichen Altersvorsorge dienende Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer mehrere Varianten der Steuerersparnis. Dank der staatlichen Förderung gestaltet sich die Besteuerung hierbei für den steuerpflichtigen Versicherungsnehmer ausgesprochen vorteilhaft.
Im Rahmen der Direktversicherung gibt es zweierlei Möglichkeiten. Handelt es sich um eine vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung, dann wird der zu entrichtende Versicherungsbeitrag zu Gunsten des Arbeitnehmers und zu Lasten des Arbeitgebers einbezahlt. Sehr viel häufiger ist jedoch die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Kosten des Versicherungsschutzes selbst, wobei der Arbeitgeber die fälligen Beiträge vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abzieht und an das entsprechende Versicherungsunternehmen überweist. Die im Rahmen der Direktversicherung zu entrichtenden Beiträge werden also in jedem Fall durch den Arbeitgeber abgeführt, der zugleich auch für den Abschluss des Versicherungsvertrages zuständig ist.
Die Beiträge zur Direktversicherung sind schon von Grund auf frei von jeglicher Besteuerung. Ferner müssen für diese auch keine, bzw. weniger Sozialabgaben entrichtet werden. So können pro Jahr beispielsweise maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Direktversicherung ohne Besteuerung angesetzt werden.
Bei Fälligkeit der Versicherungssumme wendet sich allerdings das Blatt. Wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand wechselt, frühestens jedoch ab dem 60. Lebensjahr, wird das angesammelte Kapital wahlweise als Ratenzahlung oder als Gesamtbetrag dem Konto des ehemaligen Arbeitnehmers gutgeschrieben. Dabei ist es gleichgültig, für welche Auszahlungsart sich der Rentenempfänger letztendlich entscheidet, diese Gelder müssen nicht nur besteuert werden, es müssen hiervon auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden, insofern der Versicherungsnehmer nicht privat versichert ist.
Da Ruheständler ohnehin zumeist niedriger besteuert werden, hält sich die Steuerbelastung in einem durchaus erträglichen Rahmen, so dass es sich im Endeffekt doch lohnt, sich für eine Direktversicherung schon allein der Besteuerung wegen zu entscheiden.